über den Informationsaustausch
und die Beteiligung der Kommunen
beim Ausbau
der Mobilfunknetze
zwischen
Deutscher Städtetag
Deutscher Landkreistag
Deutscher Städte- und Gemeindebund
- im folgenden „kommunale
Spitzenverbände“ genannt –
und
DeTeMobil Deutsche Telekom MobilNet GmbH
E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG
Group 3G
Mannesmann Mobilfunk GmbH
MobilCom Multimedia GmbH
VIAG Interkom GmbH & Co
- im folgenden „Mobilfunknetzbetreiber“
genannt –
Präambel
Der Mobilfunk hat in den vergangenen Jahren in Deutschland
ein rasantes Wachstum erfahren. Er hat sich zu einem der wichtigsten
Teilbereiche der Informations- und Kommunikationstechnologien entwickelt.
Die kommunalen Spitzenverbände und die Mobilfunknetzbetreiber sind
sich einig in der Auffassung, dass eine leistungsfähige Mobilfunk-Netzinfrastruktur
ein wesentlicher Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung in
den Städten, Kreisen und Gemeinden ist. Sie wollen gemeinsam dazu
beitragen, einen gesundheitsverträglichen, wettbewerbsgerechten
und raschen Ausbau der Mobilfunktechnik in Deutschland und insbesondere
den Aufbau der UMTS Technik möglichst flächendeckend voranzutreiben.
Mobilfunknetzbetreiber und kommunale Spitzenverbände
halten es für erforderlich die Forschung auf dem Gebiet der elektromagnetischen
Felder zu intensivieren, um die Grenzwerte fortlaufend zu prüfen
und damit auch zukünftig den Gesundheitsschutz im Sinne der Vorsorge
sicherzustellen.
Bei der zukünftigen Planung von Standorten für Mobilfunkanlagen
werden von den kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunknetzbetreibern
einvernehmliche Lösungen angestrebt; dabei sind die kommunalen
Belange ebenso zu berücksichtigen, wie den Belangen der Mobilfunknetzbetreiber
Rechnung zu tragen ist.
Die Mobilfunknetzbetreiber und die kommunalen Spitzenverbände
wollen der in Teilen der Bevölkerung entstandenen Besorgnis um
mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit sowie ortsbildgestaltende
Belange Rechnung tragen. Durch eine umfassende Information der Kommunen
und ihrer Bürgerinnen und Bürger sowie durch eine enge Kooperation
und offene Kommunikation mit der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft
sollen die örtlichen Belange Berücksichtigung finden, um einen
möglichst konfliktfreien Infrastrukturausbau zu ermöglichen.
Die Mobilfunknetzbetreiber und die kommunalen Spitzenverbände wollen
mit dem Abschluß dieser Vereinbarung einen bundeseinheitlichen
Rahmen schaffen, der eine Einbindung der Kommunen beim Aufbau der Netzinfrastruktur
sicherstellt und damit zugleich eine Verbesserung der Akzeptanz durch
die Kommunen und ihrer Bevölkerung erreicht.
Hierzu werden folgende Regelungen vereinbart:
1 Informationen über die bestehenden und zukünftigen
Mobilfunknetze
1.1 Mobilfunknetzbetreiber und
kommunale Spitzenverbände sehen die Bereitstellung der aktuellen
Standortdaten über die ortsfesten Sendeanlagen im Bereich der jeweiligen
Kommune unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften als wichtige Information
für die Kommunen an.
Da diese Daten vollständig und aktuell bei der Regulierungsbehörde
für Telekommunikation und Post (RegTP) vorhanden sind, setzen sich
beide Seiten für eine Lösung in Zusammenarbeit mit der RegTP
und unter Rückgriff auf die RegTP-Daten ein. Sollte dies nicht
möglich sein, verpflichten sich die Mobilfunknetzbetreiber in Absprache
mit den kommunalen Spitzenverbänden eine RegTP-unabhängige
Lösung bereitzustellen.
1.2 Mobilfunknetzbetreiber und kommunale Spitzenverbände
stimmen darin überein, dass ein regelmäßiger Austausch
über den Ausbau- und Planungsstand der Netzinfrastruktur auf
regionaler Ebene als Maßnahme zur frühzeitigen Einbeziehung
der Kommunen notwendig ist.
Jeder Mobilfunknetzbetreiber wird deshalb den Kommunen regelmäßige
und am Informationsbedarf orientierte Gespräche zum aktuellen
Ausbau- und Planungsstand anbieten.
In Absprache können diese Gespräche, z. B. auf regionaler
Ebene in Abstimmung mit den betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften
erfolgen.
1.3 Mobilfunknetzbetreiber und kommunale Spitzenverbände befürworten
einen direkten und schnellen Informationsaustausch auf der Fachebene.
Jeder Mobilfunknetzbetreiber benennt hierfür gegenüber den
Kommunen einen zuständigen Ansprechpartner, der für Fragen
zur Mobilfunktechnik und für konkrete Fragen zu Standorten des
Mobilfunknetzbetreibers im Bereich der Kommune zur Verfügung
steht.
Ansprechpartner auf Seiten der Kommune ist der jeweilige Hauptverwaltungsbeamte,
soweit nicht eine bestimmte Dienststelle benannt wird.
2.1 Die Mobilfunknetzbetreiber bieten den Kommunen
an, sie über ihre Pläne für den Bau neuer Senderanlagen
zu informieren. Der Zeitpunkt für diese Information ist so zu
wählen, dass der Kommune ein angemessener Zeitraum zur Stellungnahme
verbleibt und die endgültige Standortentscheidung noch offen
ist.
2.2 Die Kommune kann ihrerseits Standortvorschläge für neue
Sendeanlagen unterbreiten; die Mobilfunknetzbetreiber sagen zu, diese
Vorschläge bzw. Hinweise der Kommune zu Standorten vorrangig
und ergebnisoffen zu prüfen. Stellen die Betreiber die funktechnische
Eignung und wirtschaftliche Realisierbarkeit dieser Standorte fest,
sagen die Betreiber zu, diese vorrangig zu verwirklichen. Wenn die
Standortvorstellungen der Kommune aus funktechnischen oder wirtschaftlichen
Gründen nicht zu realisieren sind, ist das der Kommune zu begründen
und bei Vorliegen entsprechender Möglichkeiten ein weiterer konkreter
Einigungsversuch zu unternehmen. Beide Seiten gehen davon aus, dass
das gesamte Abstimmungsverfahren für einen konkreten Standort
innerhalb von 8 Wochen abgeschlossen wird.
2.3 Die Mobilfunknetzbetreiber und die kommunalen Spitzenverbände
streben an, dass die Standortentscheidungen einvernehmlich erfolgen
und dass auch bei umstrittenen Standorten die Belange und Interessen
beider Seiten möglichst weitgehend berücksichtigt werden.
2.4 Die Mobilfunknetzbetreiber werden die Kommunen vor Inbetriebnahme
über den bevorstehenden Sendebeginn informieren. Diese Information
erfolgt zusätzlich zur Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen
Behörde gemäß 26. BImSchV.
2.5 Die Mobilfunknetzbetreiber streben aufgrund
der großen Anzahl von Antennenstandorten - zur Wahrung städtebaulicher
Belange – die möglichst optimale Nutzung von vorhandenen
und zukünftigen Antennenstandorte an.
3.1 Die Mobilfunknetzbetreiber bieten an, in Zusammenarbeit
mit den kommunalen Spitzenverbänden auf Länderebene übergreifende
Informationsveranstaltungen zu Fragen des Mobilfunks in den einzelnen
Bundesländern durchzuführen.
3.2 Die Mobilfunknetzbetreiber werden gemeinsam mit dem Informationszentrum
Mobilfunk (IZM) geeignete Informationsmaterialien zu den Aspekten
der mobilen Kommunikation zur Verfügung stellen. Dabei soll in
Zusammenarbeit zwischen dem IZM und den kommunalen Spitzenverbänden
Material entwickelt werden, das besonders auf den Informationsbedarf
der Kommunen zugeschnitten ist.
3.3 Entsprechend ihrer Möglichkeiten
nutzen die kommunalen Spitzenverbände ihre verbandsinternen Kommunikationsmöglichkeiten,
um eine verbesserte Information der Kommunen über alle in Zusammenhang
mit der Mobilfunkentwicklung relevanten Fragestellungen zu erreichen.
3.4 In Anbetracht der wirtschaftlichen
Bedeutung der Mobilfunkinfrastruktur - auch für die Kommunen -
erscheint die Bereitstellung kommunaler Liegenschaften zur Installation
neuer Sendeanlagen folgerichtig. Die Spitzenverbände empfehlen
daher die Bereitstellung kommunaler Liegenschaften auf Grundlage von
mit ihnen abgestimmten Rahmenverträgen zu prüfen.
Die kommunalen Spitzenverbände und die Mobilfunknetzbetreiber schließen
diese Vereinbarung in dem Bewußtsein, dass ein partnerschaftliches
Zusammenwirken und eine Konfliktminimierung beim Ausbau der Mobilfunknetze
für alle Beteiligten vorteilhaft ist. Mobilfunknetzbetreiber und
kommunale Spitzenverbände sprechen sich dafür aus, dass zur
Berücksichtigung der regionalen und jeweils landesspezifischen
Gegebenheiten ggfs. ergänzende Vereinbarungen zum gemeinsamen Vorgehen
auf Landesebene entwickelt werden.
Die Beteiligten gehen davon aus, daß Informations- und Beteiligungsmaßnahmen
seitens der Betreiber ab dem 4. Quartal 2001 umgesetzt werden.
Für den Deutschen Städtetag:
Köln, den 05.07.2001 gez. Dr. Stephan Articus
Für den Deutschen Landkreistag:
Berlin, den 05.07.2001 gez. Dr. Hans-Henning Becker-Birck
Für den Deutschen Städte- und Gemeindebund:
Berlin, den 05.07.2001 gez. Dr. Gerd Landsberg
Für DeTeMobil Deutsche Telekom MobilNet GmbH:
Bonn, den 05.07.2001 gez. K. Hummel
Für E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG:
Düsseldorf, den 05.07.2001 gez. U. Bergheim i.V. K. Menzel
Für Group 3G:
München, den 05.07.2001 gez. E. Folgmann
Für Mannesmann Mobilfunk GmbH:
Düsseldorf, den 05.07.2001 gez. H. Hoffmann
Für MobilCom Multimedia GmbH:
Büdelsdorf, den 05.07.2001 gez. G. Schmid
Für VIAG Interkom GmbH & Co:
München, den 05.07.2001 gez. K.-W. Rohrsen ppa. W. Krüger
Quellenangabe: Stand vom: 09.07.01
http://www.staedtetag.de/imperia/md/content/pressedien/jg/14.pdf